Gesetze / Fünftes Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften
DienstRÄndG 5Art 11 Berlin-Klausel
Stand: 10.06.2019
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.
Gesetze / Fünftes Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften
DienstRÄndG 5Stand: 10.06.2019
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.