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Gesetze / Anordnung zur Übertragung disziplinarrechtlicher Befugnisse im Bereich der Deutschen Post AG

DeutschePostAGDiszAnO 1995-11

I.

Stand: 10.06.2019

Bund

Die Disziplinarbefugnisse der obersten Dienstbehörde in Verfahren gegen Ruhestandsbeamte der Deutschen Post AG werden der Leiterin beziehungsweise dem Leiter der Niederlassung übertragen, die Betreuungsstelle für den Ruhestandsbeamten ist. Dasselbe gilt für die Ruhestandsbeamten der früheren Deutschen Bundespost POSTDIENST.

DeutschePostAGDiszAnO 1995-11

Anordnung zur Übertragung disziplinarrechtlicher Befugnisse im Bereich der Deutschen Post AG

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Fassung

Stand: 10.06.2019 — konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum.

Zitieren

Stand: 10.06.2019

recht.nulegal.eu/gesetze/DeutschePostAGDiszAnO 1995-11/i.

Quelle: nu:legal Deutsches Recht, recht.nulegal.eu/gesetze/DeutschePostAGDiszAnO 1995-11/i., abgerufen am 02.07.2026. Nicht-amtliche Fassung, Nulegal GmbH.

Datenquelle: Bundesamt für Justiz

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