Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Denkmalverordnung Nordrhein-Westfalen
DenkmalVO NRWVolltext
Stand: 26.08.2026
Vom 16. August 2022
Auf Grund des § 42 Absatz 1 des Denkmalschutzgesetzes vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 662) verordnet das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen:
Inhaltsübersicht
Teil 1
Unterschutzstellung von Denkmälern und deren Eintragung und Löschung über die
Denkmalliste
§ 1 Schutzwirkung und Zuständigkeit
§ 2 Digitale Denkmalliste
§ 3 Führung der Denkmalliste und Pflege der Bestandsakten
§ 4 Veröffentlichung der Denkmalliste
§ 5 Rücksichtnahmegebot
Teil 2
Urkunde und Denkmalplakette
§ 6 Ausstellung von Urkunde und Denkmalplakette
Teil 3
Angemessene Ausstattung der Unteren Denkmalbehörden und Aufgabenübertragung
§ 7 Angemessene Ausstattung der Unteren Denkmalbehörden
§ 8 Aufgabenübertragung im Bereich der Denkmalpflege auf Antrag
Teil 4
Sonstige Vorschriften
§ 9 Veräußerungsanzeige und Anzeigepflicht
§ 10 Kleinere Instandsetzungsarbeiten an (Bau-)Teilen ohne Denkmalwert
§ 11 Aussetzen einer Entscheidung über einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis durch die Denkmalbehörde
§ 12 UNESCO Welterbe
Teil 5
Übergangsvorschriften
§ 13 Übernahme der Denkmalliste hinsichtlich der Bodendenkmäler durch das jeweils zuständige Denkmalfachamt
§ 14 Anwendung des neuen Denkmalschutzgesetzes bei laufenden Verfahren
Teil 6
Schlussbestimmungen
§ 15 Inkrafttreten und Außerkrafttreten
Teil 1
Unterschutzstellung von Denkmälern und deren
Eintragung und Löschung über die Denkmalliste