Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Denkmalverordnung Nordrhein-Westfalen

DenkmalVO NRW

Volltext

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Vom 16. August 2022

Auf Grund des § 42 Absatz 1 des Denkmalschutzgesetzes vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 662) verordnet das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen:

Inhaltsübersicht

Teil 1

Unterschutzstellung von Denkmälern und deren Eintragung und Löschung über die

Denkmalliste

§ 1 Schutzwirkung und Zuständigkeit

§ 2 Digitale Denkmalliste

§ 3 Führung der Denkmalliste und Pflege der Bestandsakten

§ 4 Veröffentlichung der Denkmalliste

§ 5 Rücksichtnahmegebot

Teil 2

Urkunde und Denkmalplakette

§ 6 Ausstellung von Urkunde und Denkmalplakette

Teil 3

Angemessene Ausstattung der Unteren Denkmalbehörden und Aufgabenübertragung

§ 7 Angemessene Ausstattung der Unteren Denkmalbehörden

§ 8 Aufgabenübertragung im Bereich der Denkmalpflege auf Antrag

Teil 4

Sonstige Vorschriften

§ 9 Veräußerungsanzeige und Anzeigepflicht

§ 10 Kleinere Instandsetzungsarbeiten an (Bau-)Teilen ohne Denkmalwert

§ 11 Aussetzen einer Entscheidung über einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis durch die Denkmalbehörde

§ 12 UNESCO Welterbe

Teil 5

Übergangsvorschriften

§ 13 Übernahme der Denkmalliste hinsichtlich der Bodendenkmäler durch das jeweils zuständige Denkmalfachamt

§ 14 Anwendung des neuen Denkmalschutzgesetzes bei laufenden Verfahren

Teil 6

Schlussbestimmungen

§ 15 Inkrafttreten und Außerkrafttreten

Teil 1

Unterschutzstellung von Denkmälern und deren

Eintragung und Löschung über die Denkmalliste

§ 1