Gesetze / Landesrecht Bayern / Delegationsverordnung

DelV

§ 12 Verweisungen

Stand: 25.08.2026

Bayern

Soweit andere Vorschriften auf die in den vorstehenden Bestimmungen genannten Vorschriften verweisen, werden die hierin enthaltenen Ermächtigungen im jeweiligen Umfang ebenfalls auf das jeweilige Staatsministerium übertragen.

§ 11 § 13