Gesetze / Landesrecht Bayern / Delegationsverordnung
DelV§ 12 Verweisungen
Stand: 25.08.2026
Soweit andere Vorschriften auf die in den vorstehenden Bestimmungen genannten Vorschriften verweisen, werden die hierin enthaltenen Ermächtigungen im jeweiligen Umfang ebenfalls auf das jeweilige Staatsministerium übertragen.