Soweit andere Vorschriften auf die in den vorstehenden Bestimmungen genannten Vorschriften verweisen, werden die hierin enthaltenen Ermächtigungen im jeweiligen Umfang ebenfalls auf das jeweilige Staatsministerium übertragen.
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Soweit andere Vorschriften auf die in den vorstehenden Bestimmungen genannten Vorschriften verweisen, werden die hierin enthaltenen Ermächtigungen im jeweiligen Umfang ebenfalls auf das jeweilige Staatsministerium übertragen.