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§ 12 DelV (Bayern) — Verweisungen

Delegationsverordnung

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Soweit andere Vorschriften auf die in den vorstehenden Bestimmungen genannten Vorschriften verweisen, werden die hierin enthaltenen Ermächtigungen im jeweiligen Umfang ebenfalls auf das jeweilige Staatsministerium übertragen.