Gesetze / De-Mail-Gesetz De-Mail-G § 14 Jugend- und Verbraucherschutz Stand: 10.06.2019 Bund Der akkreditierte Diensteanbieter hat bei Gestaltung und Betrieb der De-Mail-Dienste die Belange des Jugendschutzes und des Verbraucherschutzes zu beachten.