Gesetze / Anordnung zur Übertragung beamtenrechtlicher Befugnisse und Zuständigkeiten im Bereich der Deutschen Telekom AG

DTAGÜbertrAnO 2016

§ 2 Befugnisse und Zuständigkeiten im Bereich des Disziplinarrechts

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/DTAG%C3%9CbertrAnO%202016/2#abs-1 (1) Die Befugnisse zur Kürzung der Dienstbezüge bis zum Höchstmaß und zur Erhebung der Disziplinarklage gegen Beamtinnen und Beamte werden der Leitung des Betriebes Civil Servant Matters/Health & Safety übertragen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/DTAG%C3%9CbertrAnO%202016/2#abs-2 (2) Die Zuständigkeit zum Erlass von Widerspruchsbescheiden in disziplinarrechtlichen Angelegenheiten wird dem Betrieb Civil Servant Matters/Health & Safety übertragen.

§ 1 § 3