Art 7 Gemeinsame Bestimmungen
Stand: 02.10.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/DSM-RL/7#abs-1 (1) Vertragsbestimmungen, die den in den Artikeln 3, 5 und 6 festgelegten Ausnahmen zuwiderlaufen, sind nicht durchsetzbar.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/DSM-RL/7#abs-2 (2) Artikel 5 Absatz 5 der Richtlinie 2001/29/EG findet auf die unter diesem Titel genannten Ausnahmen und Beschränkungen Anwendung. Artikel 6 Absatz 4 Unterabsatz 1, 3 und 5 der Richtlinie 2001/29/EG finden auf die Artikel 3 bis 6 der vorliegenden Richtlinie Anwendung.