Gesetze / DSM-RL

DSM-RL

Art 18 Grundsatz der angemessenen und verhältnismäßigen Vergütung

Stand: 02.10.2026

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/DSM-RL/18#abs-1 (1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Urheber und ausübende Künstler, die eine Lizenz- oder Übertragungsvereinbarung für ihre ausschließlichen Rechte an der Verwertung ihrer Werke oder sonstigen Schutzgegenstände abschließen, das Recht auf eine angemessene und verhältnismäßige Vergütung haben.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/DSM-RL/18#abs-2 (2) Bei der Umsetzung des in Absatz 1 festgelegten Grundsatzes in nationales Recht steht es den Mitgliedstaaten frei, auf verschiedene Mechanismen zurückzugreifen und sie tragen dem Grundsatz der Vertragsfreiheit und dem fairen Ausgleich der Rechte und Interessen Rechnung.

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