Gesetze / Landesrecht Bayern / Staatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Freistaat Bayern über die Zusammenarbeit bei der Landesentwicklung und über die Regionalplanung in der Region Donau-Iller
DRPlStVArt 15 Öffentliche Bekanntmachungen
Stand: 25.08.2026
Öffentliche Bekanntmachungen sind durch Einrücken in den Staatsanzeiger für Baden-Württemberg und in den Bayerischen Staatsanzeiger durchzuführen. Satzungen treten am Tage nach der letzten Bekanntmachung in Kraft.