Öffentliche Bekanntmachungen sind durch Einrücken in den Staatsanzeiger für Baden-Württemberg und in den Bayerischen Staatsanzeiger durchzuführen. Satzungen treten am Tage nach der letzten Bekanntmachung in Kraft.
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Öffentliche Bekanntmachungen sind durch Einrücken in den Staatsanzeiger für Baden-Württemberg und in den Bayerischen Staatsanzeiger durchzuführen. Satzungen treten am Tage nach der letzten Bekanntmachung in Kraft.