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Gesetze / Anordnung über die Einstellung von Beamtinnen und Beamten in den höheren technischen Dienst beim Deutschen Patent- und Markenamt

DPMAhtDAnO

II.

Stand: 10.06.2019

Bund

Für besondere Fälle behalte ich mir die Einstellung der unter Abschnitt I genannten Beamtinnen und Beamten vor.

DPMAhtDAnO

Anordnung über die Einstellung von Beamtinnen und Beamten in den höheren technischen Dienst beim Deutschen Patent- und Markenamt

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Fassung

Stand: 10.06.2019 — konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum.

Zitieren

Stand: 10.06.2019

recht.nulegal.eu/gesetze/DPMAhtDAnO/ii.

Quelle: nu:legal Deutsches Recht, recht.nulegal.eu/gesetze/DPMAhtDAnO/ii., abgerufen am 02.07.2026. Nicht-amtliche Fassung, Nulegal GmbH.

Datenquelle: Bundesamt für Justiz

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