Gesetze / Anordnung zur Übertragung beamtenrechtlicher Befugnisse und Zuständigkeiten im Bereich der Deutschen Post AG
DPAGÜbertrAnO§ 1 Befugnisse im Bereich des allgemeinen Beamtenrechts
Stand: 10.06.2019
Den Leiterinnen oder Leitern der selbstständigen Niederlassungen, der Service Niederlassungen und der Geschäftsbereiche Vertrieb sowie bei den Shared Service Centern wird für ihren Zuständigkeitsbereich die Befugnis übertragen,
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 1 DPAGÜbertrAnO →
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- VG Freiburg, 02.05.2022 – DB 11 K 1312/21Zitiert von 1
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Änderungsverlauf
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01.04.2024 in Kraft
§ 1 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Februar 2024 (BGBl. I Nr. 58)
BGBl. 2024 I Nr. 58
BGBl. 2024 I Nr. 58
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