Gesetze / DORA

DORA

Art 10 Erkennung

Stand: 02.10.2026

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/DORA/10#abs-1 (1) Finanzunternehmen verfügen über Mechanismen, um anomale Aktivitäten im Einklang mit Artikel 17, darunter auch Probleme bei der Leistung von IKT-Netzwerken und IKT-bezogene Vorfälle, umgehend zu erkennen und potenzielle einzelne wesentliche Schwachstellen zu ermitteln.

Alle in Unterabsatz 1 aufgeführten Erkennungsmechanismen werden gemäß Artikel 25 regelmäßig getestet.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/DORA/10#abs-2 (2) Die in Absatz 1 genannten Erkennungsmechanismen ermöglichen mehrere Kontrollebenen und legen Alarmschwellen und -kriterien fest, um Reaktionsprozesse bei IKT-bezogenen Vorfällen auszulösen und einzuleiten, einschließlich automatischer Warnmechanismen für Mitarbeiter, die für Reaktionsmaßnahmen bei IKT-bezogenen Vorfällen zuständig sind.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/DORA/10#abs-3 (3) Finanzunternehmen stellen ausreichende Ressourcen und Kapazitäten bereit, um Nutzeraktivitäten, das Auftreten von IKT-Anomalien und IKT-bezogenen Vorfällen, darunter insbesondere Cyberangriffe, zu überwachen.

Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/DORA/10#abs-4 (4) Datenbereitstellungsdienste verfügen darüber hinaus über Systeme, mit denen wirksam Handelsauskünfte auf Vollständigkeit geprüft, Lücken und offensichtliche Fehler erkannt und eine Neuübermittlung angefordert werden können.

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