Gesetze / Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek

DNBG

§ 1 Rechtsstellung, Sitz

Stand: 10.06.2019

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/DNBG/1#abs-1 (1) Die Deutsche Nationalbibliothek (Bibliothek) ist die zentrale Archivbibliothek und das nationalbibliografische Zentrum der Bundesrepublik Deutschland.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/DNBG/1#abs-2 (2) Die Bibliothek ist eine rechtsfähige bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts mit der Deutschen Bücherei in Leipzig, der Deutschen Bibliothek in Frankfurt am Main und dem Deutschen Musikarchiv. Sie hat ihren Sitz in Frankfurt am Main.

§ 2