Gesetze / Gesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte
DIMRG§ 8 Inkrafttreten
Stand: 10.06.2019
Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft. § 1 Absatz 1 Satz 2 tritt am 1. Januar 2016 in Kraft.