(XXXX) §§ 9 und 10 (weggefallen)
Für (XXXX) §§ 9 und 10 DIMDIV liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.