Gesetze / Drittstaatsangehörigenberatungsverordnung
DBV§ 9 Weiterleitung der Leistung an Dritte
Stand: 01.01.2025
Die Weiterleitung von Zuschüssen an Dritte sowie die Einbindung von Teilvorhabenträgern in die Aufgaben eines Trägers sind ausgeschlossen.