Gesetze / Gesetz zu dem Abkommen vom 7. Mai 2015 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Jersey über die Zusammenarbeit in Steuersachen und die Vermeidung der Doppelbesteuerung bei bestimmten Einkünften

DBAbkG Jersey 2015

Art 3

Stand: 10.06.2019

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/DBAbkG%20Jersey%202015/3#abs-1 (1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/DBAbkG%20Jersey%202015/3#abs-2 (2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 10 Absatz 1 in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.

Art 2