Gesetze / Bundeswehrvollzugsordnung
BwVollzO§ 20 Behandlung von Beschwerden
Stand: 10.06.2019
Für Beschwerden gegen unrichtige Behandlung durch militärische Vorgesetzte oder Dienststellen der Bundeswehr im Vollzug gelten die Vorschriften der Wehrbeschwerdeordnung.