Gesetze / Bundeswehr-Heilfürsorgeverordnung

BwHFV

§ 31 Verwaltungsvorschriften

Stand: 10.06.2019

Bund1 Entscheidung

Die Verwaltungsvorschriften zur Durchführung dieser Verordnung erlässt das Bundesministerium der Verteidigung oder eine von ihm bestimmte Stelle.

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