Gesetze / Bundeswehr-Heilfürsorgeverordnung
BwHFV§ 31 Verwaltungsvorschriften
Stand: 10.06.2019
Die Verwaltungsvorschriften zur Durchführung dieser Verordnung erlässt das Bundesministerium der Verteidigung oder eine von ihm bestimmte Stelle.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 31 BwHFV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BVerwG, 13.11.2025 – 1 WB 57.24Vorschlagsrecht des Gesamtvertrauenspersonenausschusses; Gesundheitsschutzmaßnahmen
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.