Gesetze / Bundeswehr-Heilfürsorgeverordnung
BwHFV§ 31 Verwaltungsvorschriften
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 31 BwHFV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
- BVerwG, 13.11.2025 – 1 WB 57.24Vorschlagsrecht des Gesamtvertrauenspersonenausschusses; Gesundheitsschutzmaßnahmen
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die Verwaltungsvorschriften zur Durchführung dieser Verordnung erlässt das Bundesministerium der Verteidigung oder eine von ihm bestimmte Stelle.