Gesetze / Buchbindermeisterverordnung
BuchBMstrV§ 6 Situationsaufgabe
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BuchBMstrV%202006/6#abs-1 (1) Die Situationsaufgabe ist auftragsorientiert und vervollständigt den Qualifikationsnachweis für die Meisterprüfung im Buchbinder-Handwerk. Die Aufgabenstellung erfolgt durch den Meisterprüfungsausschuss.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BuchBMstrV%202006/6#abs-2 (2) Als Situationsaufgabe sind für einen vom Meisterprüfungsausschuss vorgegebenen Kundenauftrag drei unterschiedliche Maschinen einzurichten und jeweils ein Probelauf mit Musterfertigung auszuführen. Dafür kommen insbesondere in Betracht:
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BuchBMstrV%202006/6#abs-3 (3) Die Gesamtbewertung der Situationsaufgabe wird aus dem arithmetischen Mittel der Einzelbewertungen nach Absatz 2 gebildet.