Gesetze / Betäubungsmittel-Kostenverordnung

BtMKostV 2009

§ 1 Anwendungsbereich

Bund

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte erhebt für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen auf dem Gebiet des Betäubungsmittelverkehrs Gebühren und Auslagen nach den folgenden Vorschriften und dem Gebührenverzeichnis der Anlage.

§ 2