Gesetze / Betäubungsmittel-Außenhandelsverordnung
BtMAHV§ 17 Zuständige Zollstellen
Stand: 10.06.2019
Der Bundesminister der Finanzen gibt im Bundesanzeiger die Zollstellen bekannt, bei denen Betäubungsmittel zur Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr abgefertigt werden.