Gesetze / Bodensonderungsgesetz
BoSoG§ 4 Vollzug des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes
Stand: 10.06.2019
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In den Fällen des § 1 Nr. 2 bestimmen sich die festzulegenden dinglichen Rechtsverhältnisse nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz.