Gesetze / Landesrecht Bayern / Bodenseefischereiverordnung
BoFiV§ 21 Verwendung von Köderfischen
Stand: 25.08.2026
Als Köderfische dürfen nur Weißfische und Kaulbarsche verwendet werden, die aus dem Bodensee stammen und für die weder eine Schonzeit noch ein Schonmaß festgesetzt ist.