Als Köderfische dürfen nur Weißfische und Kaulbarsche verwendet werden, die aus dem Bodensee stammen und für die weder eine Schonzeit noch ein Schonmaß festgesetzt ist.
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Als Köderfische dürfen nur Weißfische und Kaulbarsche verwendet werden, die aus dem Bodensee stammen und für die weder eine Schonzeit noch ein Schonmaß festgesetzt ist.