Gesetze / Achte Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
8. BinSchStrOAbweichV§ 4 Außerkrafttreten
Stand: 01.11.2025
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Oktober 2028 außer Kraft.
Gesetze / Achte Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
8. BinSchStrOAbweichVStand: 01.11.2025
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Oktober 2028 außer Kraft.