Gesetze / Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
BinSchStrO§ 8.01 Höchstabmessungen der Fahrzeuge
Stand: 10.06.2019
Die zugelassenen Höchstabmessungen eines Fahrzeugs auf der jeweiligen Wasserstraße bestimmen sich nach den Kapiteln 10 bis 27.
Gesetze / Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
BinSchStrOStand: 10.06.2019
Die zugelassenen Höchstabmessungen eines Fahrzeugs auf der jeweiligen Wasserstraße bestimmen sich nach den Kapiteln 10 bis 27.