Gesetze / Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
BinSchStrO§ 18.18 Durchfahren der Brücken, Sperrwerke, Wehre, Schleusen und einzelner Stromstrecken
Stand: 10.06.2019
Die Klappbrücken Wittorf und Bardowick werden nur nach Anmeldung geöffnet.
Gesetze / Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
BinSchStrOStand: 10.06.2019
Die Klappbrücken Wittorf und Bardowick werden nur nach Anmeldung geöffnet.