Gesetze / Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
BinSchStrO§ 17.04 Fahrgeschwindigkeit
Stand: 10.06.2019
Auf der Elbe beträgt die Mindestgeschwindigkeit gegenüber dem Ufer für ein Fahrzeug oder einen Verband, ausgenommen Kleinfahrzeuge, in der Bergfahrt 4 km/h.