Gesetze / Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
BinSchStrO§ 12.20 Segeln
Stand: 10.06.2019
Das Segeln ist verboten. Die zuständige Behörde kann im Einzelfall Ausnahmen zulassen, wenn die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs dadurch nicht beeinträchtigt wird.