Gesetze / Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
BinSchStrO§ 10.27 Verkehrsbeschränkungen der Schifffahrt
Stand: 10.06.2019
Das Befahren der Binnenschifffahrtsstraße oberhalb km 201,49 ist verboten. Satz 1 gilt nicht für ein Kleinfahrzeug.
Gesetze / Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
BinSchStrOStand: 10.06.2019
Das Befahren der Binnenschifffahrtsstraße oberhalb km 201,49 ist verboten. Satz 1 gilt nicht für ein Kleinfahrzeug.