Gesetze / BinSchLV · BGBl I 1999, 2389
Verordnung über die Lade- und Löschzeiten sowie das Liegegeld in der Binnenschifffahrt
8 Normen · ausgefertigt 23.11.1999 · 4 zitierende Entscheidungen · Änderungen
Meistzitierte Normen
| Norm | Zitierende Entscheidungen |
|---|---|
| § 4 — Liegegeld | 4 |
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1 · Trockenschifffahrt
- § 1Beginn der Ladezeit
- § 2Dauer der Ladezeit
- § 3Löschzeit
- § 4Liegegeld
- Abschnitt 2 · Tankschifffahrt
- § 5Beginn der Lade- und Löschzeit
- § 6Dauer der Lade- und Löschzeit
- § 7Liegegeld
- Abschnitt 3 · Inkrafttreten
- § 8(Inkrafttreten)