Gesetze / BinSchLV · BGBl I 1999, 2389

Verordnung über die Lade- und Löschzeiten sowie das Liegegeld in der Binnenschifffahrt

8 Normen · ausgefertigt 23.11.1999 · 4 zitierende Entscheidungen · Änderungen

Meistzitierte Normen

NormZitierende Entscheidungen
§ 4 — Liegegeld4

Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.

Inhaltsübersicht

  1. Abschnitt 1 · Trockenschifffahrt
  2. § 1Beginn der Ladezeit
  3. § 2Dauer der Ladezeit
  4. § 3Löschzeit
  5. § 4Liegegeld
  6. Abschnitt 2 · Tankschifffahrt
  7. § 5Beginn der Lade- und Löschzeit
  8. § 6Dauer der Lade- und Löschzeit
  9. § 7Liegegeld
  10. Abschnitt 3 · Inkrafttreten
  11. § 8(Inkrafttreten)