Gesetze / Binnenschifferausbildungsverordnung
BinSchAusbV§ 4 Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild
Stand: 01.08.2022
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BinSchAusbV%202022/4#abs-1 (1) Die Berufsausbildung gliedert sich in:
Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind in Berufsbildpositionen als Teil des Ausbildungsberufsbildes gebündelt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BinSchAusbV%202022/4#abs-2 (2) Die Berufsbildpositionen der schwerpunktübergreifenden, berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BinSchAusbV%202022/4#abs-3 (3) Die Berufsbildpositionen der schwerpunktübergreifenden, integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/BinSchAusbV%202022/4#abs-4 (4) In den Schwerpunkten werden in folgenden Berufsbildpositionen weitere Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt: