Gesetze / Gesetz zu dem Abkommen vom 25. Juni 1993 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Georgien über die Binnenschiffahrt

BinSchAbkGEORG

Art 6

Stand: 10.06.2019

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BinSchAbkGEORG/6#abs-1 (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BinSchAbkGEORG/6#abs-2 (2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 16 Abs. 1 sowie das Protokoll in Kraft treten, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.

Art 5