Gesetze / Biersteuerverordnung
BierStV(XXXX) §§ 46 bis 51 (weggefallen)
Stand: 13.02.2023
Für (XXXX) §§ 46 bis 51 BierStV liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.