Gesetze / Berufsförderungsverordnung

BFöV

§ 3 Förderungsplan

Stand: 10.06.2019

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/Bf%C3%B6V/3#abs-1 (1) Die Beratungsergebnisse sind im Einvernehmen mit den Förderungsberechtigten in einer Niederschrift zu dokumentieren und dienen der Erstellung eines Förderungsplans.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/Bf%C3%B6V/3#abs-2 (2) Der Förderungsplan ist im Verlauf der Dienstzeit den fachlichen und persönlichen Entwicklungen anzupassen. Ändert sich das im Förderungsplan festgelegte schulische oder berufliche Bildungsziel, ist der Förderungsplan auf der Grundlage einer weiteren Beratung zu aktualisieren.

§ 2a § 4