Gesetze / Landesrecht Bayern / Bezirkswahlgesetz

BezWG

Art 3 Zahl der Bezirksrätinnen und Bezirksräte

Stand: 25.08.2026

Bayern

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BezWG/3#abs-1 (1) In den Bezirkstag sind so viele Bezirksrätinnen und Bezirksräte zu wählen wie Landtagsabgeordnete nach dem Landeswahlgesetz auf den Bezirk treffen (Art. 23 Abs. 2 BezO).

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BezWG/3#abs-2 (2) In den Stimmkreisen wird je eine Bezirksrätin oder ein Bezirksrat gewählt. Die übrigen Bezirksrätinnen und Bezirksräte werden im Wahlkreis aus den Wahlkreislisten der einzelnen Wahlkreisvorschläge gewählt.

Art 2 Art 4