Gesetze / Landesrecht Bayern / Bezirksordnung
BezOArt 72 Rechtsformen
Stand: 25.08.2026
Der Bezirk kann Unternehmen außerhalb seiner allgemeinen Verwaltung in folgenden Rechtsformen betreiben:
1. als Eigenbetrieb,
2. als selbständiges Kommunalunternehmen des öffentlichen Rechts,
3. in den Rechtsformen des Privatrechts.