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Art 35 Verwaltungsverbund

Stand: 25.08.2026

Bayern

Die Verwaltung des Bezirks wird im organisatorischen und nach Maßgabe der Art. 35a und 35b im personellen und sächlichen Verwaltungsverbund mit der Regierung geführt. Die Einzelheiten werden durch ergänzende Vereinbarung zwischen Bezirk und Regierung geregelt.

Art 34 Art 35a