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BezO

Art 32 Vorsitz im Bezirkstag; Vollzug der Beschlüsse

Stand: 25.08.2026

Bayern

Die Bezirkstagspräsidentin oder der Bezirkstagspräsident führt den Vorsitz im Bezirkstag und im Bezirksausschuss. Sie vollziehen die Beschlüsse des Bezirkstags und seiner Ausschüsse. Ist die Bezirkstagspräsidentin oder der Bezirkstagspräsident verhindert oder persönlich beteiligt, so handelt ihr Vertreter. Ist dieser bereits Mitglied des Bezirksausschusses, nimmt dessen Vertreter für die Dauer der Vertretung den Sitz im Ausschuss ein.

Art 31 Art 33