Gesetze / Beurkundungsgesetz BeurkG § 74 Verweisungen Stand: 01.08.2022 Bund2 Fassungen Soweit in Gesetzen oder Verordnungen auf die durch dieses Gesetz aufgehobenen oder abgeänderten Vorschriften verwiesen ist, treten die entsprechenden Vorschriften dieses Gesetzes an ihre Stelle.