Gesetze / Beurkundungsgesetz

BeurkG

§ 74 Verweisungen

Stand: 01.08.2022

Bund2 Fassungen

Soweit in Gesetzen oder Verordnungen auf die durch dieses Gesetz aufgehobenen oder abgeänderten Vorschriften verwiesen ist, treten die entsprechenden Vorschriften dieses Gesetzes an ihre Stelle.

§ 73 § 75