Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2008 Nordrhein-Westfalen
BesVersAnpG 2008 NRW§ 4 Inkrafttreten
Stand: 26.08.2026
Das Gesetz tritt am 1. Januar 2008 in Kraft.
Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen
Der Ministerpräsident
Der Minister
für Innovation, Wissenschaft,
Forschung und Technologie
Der Finanzminister
Die Ministerin
für Wirtschaft, Mittelstand und Energie
Der Innenminister
Die Ministerin
für Schule und Weiterbildung
Der Minister
für Bauen und Verkehr
Die Justizministerin
Der Minister
für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
zugleich für den
Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales
Der Minister
für Generationen, Familie,
Frauen und Integration
Der Minister
für Bundes- und Europaangelegenheiten
Zusatz:
(Artikel 12 des Gesetzes zur Anpassung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge
sowie zur Änderung besoldungs-, versorgungs- und dienstrechtlicher
Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen vom 20. Dezember 2007 (GV. NRW. S. 750))
Schlussvorschriften Bekanntmachungsermächtigung
Das Finanzministerium wird ermächtigt, die nach Artikel 1 §§ 2 und 3 erhöhten Beträge im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes bekannt zu machen.