Gesetze / Erstes Gesetz zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern
1. BesVNGArt IV § 14
Stand: 10.06.2019
Abschnitt 1 § 3 dieses Artikels gilt entsprechend.
Gesetze / Erstes Gesetz zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern
1. BesVNGStand: 10.06.2019
Abschnitt 1 § 3 dieses Artikels gilt entsprechend.