Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Bergbautechnologen/zur Bergbautechnologin
BergtechAusbV§ 2 Dauer und Struktur der Berufsausbildung
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BergtechAusbV/2#abs-1 (1) Die Ausbildung dauert drei Jahre.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BergtechAusbV/2#abs-2 (2) Die Berufsausbildung gliedert sich in gemeinsame Ausbildungsinhalte und die Ausbildung in einer der Fachrichtungen Tiefbautechnik oder Tiefbohrtechnik.