Gesetze / Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Beamtenrechts auf den Generaldirektor der Deutschen Bibliothek
BeamtZustÜAnOII.
Stand: 10.06.2019
Der Vorsitzende des Verwaltungsrats kann sich im Einzelfall die Ausübung seiner Befugnisse als oberste Dienstbehörde vorbehalten.