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Gesetze / Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Beamtenrechts auf den Generaldirektor der Deutschen Bibliothek

BeamtZustÜAnO

II.

Stand: 10.06.2019

Bund

Der Vorsitzende des Verwaltungsrats kann sich im Einzelfall die Ausübung seiner Befugnisse als oberste Dienstbehörde vorbehalten.

BeamtZustÜAnO

Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Beamtenrechts auf den Generaldirektor der Deutschen Bibliothek

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Fassung

Stand: 10.06.2019 — konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum.

Zitieren

Stand: 10.06.2019

recht.nulegal.eu/gesetze/BeamtZustÜAnO/ii.

Quelle: nu:legal Deutsches Recht, recht.nulegal.eu/gesetze/BeamtZustÜAnO/ii., abgerufen am 02.07.2026. Nicht-amtliche Fassung, Nulegal GmbH.

Datenquelle: Bundesamt für Justiz

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