Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgisches Wassergesetz
BbgWG§ 95 Grundsätze
Stand: 30.07.2026
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- OLG Brandenburg, 08.11.2011 – 2 U 53/10Zitiert von 2
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Der Hochwasserschutz dient dem Wohl der Allgemeinheit. Er ist eine öffentlich-rechtliche Aufgabe.