Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgisches Straßengesetz
BbgStrG§ 50 (Inkrafttreten)
Stand: 01.08.2026
Für § 50 BbgStrG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.