Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgisches Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz BbgSVVollzG § 104 Beirat Stand: 21.08.2026 Brandenburg2 Fassungen Der bei der Justizvollzugsanstalt gebildete Beirat nimmt auch die Aufgaben des Beirats der Einrichtung wahr.